Landschaft erhalten - Europa erleben
Die Natur kennt keine Landesgrenzen. Pflanzen und Tiere siedeln sich dort an, wo sie die besten Lebensbedingungen vorfinden. Um die biologische Vielfalt in Europa zu bewahren, hat die Europäische Union das Programm Natura 2000 entwickelt. Ein Netz von Schutzgebieten soll die reichhaltigen Natur- und Kulturlandschaften sichern. Natura 2000 ist nicht gleichbedeutend mit absolutem Nutzungsverzicht. Die derzeit bestehenden europäischen Kulturlandschaften sind ja erst durch bestimmte Nutzungsformen entstanden, und für ihre Erhaltung kann auch eine weitere Nutzung wesentlich sein. Ob und welche Tätigkeiten in einem Natura-2000-Gebiet erlaubt bzw. sogar unbedingt notwendig sind, hängt daher von den Erhaltungszielen für das jeweilige Gebiet ab.
Die Grundlagen für Natura 2000
Für die Entwicklung des Natura 2000-Netzwerkes dienen zwei EU-Richtlinien als Basis: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie), in deren Mittelpunkt die Erhaltung gefährdeter Lebensräume sowie wild lebender Tiere und Pflanzen steht, sowie die Vogelschutz- Richtlinie, deren zentrales Anliegen der Schutz sämtlicher wild lebender Vogelarten ist. In der FFH-Richtlinie werden etwa 200 Lebensraumtypen, 200 Tierarten (exklusive Vogelarten) und 500 Pflanzenarten angeführt, die von gemeinschaftlichem Interesse sind und für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen sind.
Die Vogelschutz-Richtlinie listet etwa 200 Vogelarten auf, für deren Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. In der FFH-Richtlinie wird festgehalten, dass in das Natura-2000- Netz sowohl Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie als auch Gebiete gemäß der Vogelschutz-Richtlinie einzubringen sind. Zur Umsetzung der Richtlinien haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Die Ausweisung der Gebiete - national und EU-weit.
Was darf man in Natura-2000-Gebieten
Für alle Natura-2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot: Verschlechterungen für jene Lebensraumtypen und Arten, für die das jeweilige Gebiet ausgewiesen wurde, sind zu verhindern. Das heißt aber nicht, dass keine Veränderungen möglich sind.
Ist Wandern und Radfahren verboten?
Im Allgemeinen hat die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten keine Auswirkung auf derartige Nutzungen.
Dürfen Blumen gepflückt und Pilze gesammelt werden?
Dafür gelten in jedem Land bzw. Bundesland weiterhin die bestehenden Naturschutzgesetze. Der in Artikel 13 der FFH-Richtlinie geforderte Schutz gefährdeter Pflanzenarten ist in den jeweiligen Gesetzen zu verankern.
Darf auch weiterhin Landwirtschaft betrieben werden?
Ja. In vielen Regionen Europas wurde die Landschaft über Jahrhunderte durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Der Fortbestand zahlreicher Lebensräume ist sogar von der Beibehaltung der Bewirtschaftung abhängig. In Abstimmung mit den jeweiligen Erhaltungszielen wird man daher in Natura-2000-Gebieten Landwirtschaft betreiben dürfen.
Darf man jagen und fischen?
Auch für die Jagd und Fischerei gilt, dass es nur dort Einschränkungen geben wird, wo die Erhaltungsziele des Gebietes beeinträchtigt werden.
Was bedeutet Natura 2000 für Betriebe?
Vorab gilt es zu klären ob sich ihr bestehender Betrieb oder ein Betriebsprojekt in einem Schutzgebiet befindet.
Soll ein Betrieb in einem Natura 2000 Schutzgebiet angesiedelt oder erweitert werden so müssen Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Ob und wie diese Verträglichkeitsprüfungen vereinfacht und zusammengelegt werden können liegt in den Händen der Landesregierungen.
Bei Betriebserweiterungen oder Ansiedlungen sollten die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt im vorhinein abgeschätzt und überprüft werden, ob sich dadurch der momentane Erhaltungszustand des Gebietes verändern würde und ob Alternativlösungen möglich sind.
Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz. Sollte aber in einem späteren Monitoring eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Gebietes festgestellt werden wird nach den Ursachen gesucht, die zu beseitigen sind.
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